Man kann es tatsächlich nichts als bedenklich beantworten, sowie man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Beispiel: eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin untersagt sein, hinsichtlich zum Exempel gewerbsmäßige Hehlerei) Freiberufler arbeiten selbstständig ansonsten eigen